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Sachsenweite Online-Befragung - Weiterbildungsbedarf sächsischer Lehrkräfte zum Thema Ganztag Mit dieser Befragung soll im Rahmen einer Staatsexamensarbeit (Lehramtsstudium Universität Leipzig) untersucht werden, inwiefern für sächsische LehrerInnen ein Weiterbildungsbedarf zum Thema Ganztag besteht. | |
Ab 8. Februar öffnen Berufsschulen für Abschlussklassen Der Kreis der Schülerinnen und Schüler, die ihre Schulen wieder besuchen können, wird erweitert. Nach den Winterferien ab dem 8. Februar können nun auch die Schüler der Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge an Berufsschulen, Berufsfachschulen und Fachschulen wieder in den Präsenzunterricht. Aus Infektionsschutzgründen findet der Unterricht in geteilten Klassen statt, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Das sieht die neue Corona-Schutz-Verordnung vor, die heute vom Kabinett beschlossen wurde. Bereits seit dem 18. Januar nehmen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen an Oberschulen, Förderschulen (die nach Lehrplänen der Oberschule unterrichtet werden), Gymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12), Beruflichen Gymnasien (Jahrgangsstufen 12 und 13), Fachoberschulen, Abendoberschulen, Abendgymnasien (Jahrgangsstufen 11 und 12) und Kollegs (Jahrgangsstufen 11 und 12) am Präsenzunterricht teil. Alle übrigen Kinder und Jugendlichen verbleiben in häuslicher Lernzeit. Schulen, Schulinternate und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bleiben bis zum 14. Februar geschlossen. Für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Grundschule und Förderschule Klassenstufe 1 – 4) sowie für Kita- und Hortkinder wird weiterhin eine Notbetreuung angeboten. Die Corona-Schutz-Verordnung, die Listen der Berufsgruppen mit Anspruch auf Notbetreuung sowie die Formblätter zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung gibt es auf der Corona-Website der Staatsregierung www.coronavirus.sachsen.de. Weitere Informationen zum Schulbesuch in Zeiten des Lockdowns gibt es im Blog des Ministeriums (www.bildung.sachsen.de/blog). | |
Auszug aus dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 5. Januar 2021 9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden. | |
Kultusministerium schafft Erleichterungen für Schüler Schreiben von Herrn Staatsminister Piwarz an die Abiturientinnen und Abiturienten, an die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Oberschulen und Förderschulen sowie berufsbildenden Schulen: Schreiben an die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Oberschulen und Förderschulen Schreiben an die Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen Schreiben an die Abiturientinnen und Abiturienten | |
Die aktuellen Corona-Zahlen an Schulen sind wöchentlich abrufbar unter: https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html Corona-Hotline des Landkreises Zwickau > Telefon: 0375 4402-21111 > Montag bis Donnerstag 8 Uhr bis 16 Uhr, Freitag 8 Uhr bis 14 Uhr | |
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Link Tipp > Junge Sachsen fit für´s Leben - das Lernportal für Sachsen | |
Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakt Schule in Dresden vorgestellt Als erstes Flächenland hat Sachsen eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorgelegt. Damit können Schulträger ab Juni Fördermittel beantragen. Insgesamt stehen den Schulen 250 Millionen Euro bis 2024 für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Davon kommen 225 Millionen Euro vom Bund und 25 Millionen Euro je zur Hälfte von Land und Schulträgern. In den Genuss der Fördermittel können sowohl öffentliche als auch freie Schulträger kommen. Mit den Trägern ist ein sehr vereinfachtes Förderverfahren vereinbart worden. Danach bekommt jeder Schulträger bemessen an der Anzahl der Klassen, Art und Zügigkeit der Schulen ein festes Budget, das bis zum 30. Juni 2020 mit einem Antrag für seine Schulen untersetzt werden muss. Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Die Schulen müssen ein Medienbildungskonzept und für die Lehrkräfte einen Fortbildungsplan erarbeiten. Um die Schulen bei der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes zu unterstützen, hat das Landesamt für Schule und Bildung Empfehlungen erarbeitet (https://www.schule.sachsen.de/23590.htm). In einem zweiten Schritt müssen Schulträger gemeinsam mit der Schule ihren Medienentwicklungsplan für die technische Ausstattung entwickeln. Auch dafür hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Orientierungshilfe erarbeitet (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100). | |
Digital dabei!?– Wie der digitale Wandel des sozialen Sektors gelingen kann Report ,,Digitalisierung braucht Zivilgesellschaft" Damit der digitale Wandel in Zukunft nicht allein von wirtschaftlichen Interessen geleitet ist, braucht es eine Debatte darüber, wie die digitale Gesellschaft von morgen aussehen soll. Schließlich bietet der Innovationsdruck für den sozialen Sektor erhebliche Chancen. Denn Digitalisierung kann auch heißen: mehr Teilhabe, effektivere Arbeitsabläufe und innovativere Geschäftsmodelle. Der Report entstand in Zusammenarbeit von der Robert Bosch Stiftung, der Bertelsmann Stiftung, der Stiftung Neue Verantwortung und PHINEO. mehr > > > | |
Wissenswertes zum DigitalPakt SchuleDas Bundesbildungsministerium beantwortet häufig gestellte Fragen rund um die digitale Ausstattung der Schulen. Was soll erreicht werden? Wie viel Geld steht bereit? Wann und wie können Fördermittel beantragt werden? . . . | |
Sachsens Kultusministerium hat seine neu gestaltete Website zum Thema schulische Inklusion veröffentlicht. Unter www.inklusion.bildung.sachsen.de hat sich sowohl inhaltlich als auch visuell einiges verändert. Der Webauftritt gibt einen Überblick über Grundlagen der Inklusion, stellt die einzelnen Förderschwerpunkte vor und informiert fortlaufend über Neuigkeiten und Veranstaltungen zum Thema schulische Inklusion in Sachsen. Zudem werden Praxisbeispiele aufbereitet, die gelungene und gelebte Inklusion an sächsischen Schulen veranschaulichen. | |
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